Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die nachstehenden Vermittlungsbedingungen regeln die Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen (nachfolgend Kunde genannt) und uns, der North in Motion GbR (nachfolgend Vermittler genannt). Diese Vermittlungsbedingungen werden Bestandteil des Vermittlungsvertrages zwischen Ihnen und uns, der durch Buchung und Abwicklung der Reiseangebote zustande kommt.

Hinweis: Einzelne Unterkünfte können zusätzlich eigene AGB und Stornierungsbedingungen haben, diese werden Ihnen in den Buchungsstrecken vor der Buchung angezeigt.

§1 Gegenstand der Vermittlung

Das Angebot des Vermittlers umfasst die Darstellung von Übernachtungsleistungen und touristischen Dienstleistungsangeboten im Internet sowie deren Vermittlung über ein elektronisches Reservierungssystem. Der Vermittler erbringt mit dieser Tätigkeit keine eigenen Leistungen, er vermittelt diese vielmehr im Namen und für Rechnung dritter Unternehmen (nachfolgend Leistungsträger genannt). Der Vertrag über die gebuchte Leistung kommt somit ausschließlich zwischen dem Kunden und dem Leistungsträger zustande. Den Vermittler und den Kunden verbindet lediglich ein Vermittlungsvertrag. Der Umfang der vermittelten Leistung ergibt sich aus der Reservierungsbestätigung. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistung verändern, bedürfen der der Schriftform und müssen durch den Vertragspartner bestätigt werden.

§2 Buchung und Vertragsabschluss

2.1 Mit der Buchung bei dem Vermittler bietet der Kunde dem Leistungsträger den Abschluss eines - z.B. Beherbergungsvertrages - und dem Vermittler den Abschluss eines Vermittlungsvertrages unter Einbeziehung dieser Vermittlungsbedingungen verbindlich an.
2.2 Die Buchung kann schriftlich, mündlich, fernmündlich oder elektronisch vorgenommen werden. Sie erfolgt durch den Buchenden auch für alle in der Buchung mit aufgeführten Teilnehmern, für deren Vertragsverpflichtung der Buchende, wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht.
2.3 Die in Ziffer 2.1 genannten Verträge kommen mit der Annahme durch den Vermittler zustande. Über die Annahme, für die es keiner bestimmten Form bedarf, informiert der Vermittler den Kunden bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss durch Übersendung der Reservierungsbestätigung.
2.4 Weicht der Inhalt der Reservierungsbestätigung von dem Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot des Vermittlers vor, an das der Vermittler für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Die Verträge kommen auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Kunde innerhalb der Bindungsfrist des Vermittlers die Annahme erklärt.
2.5 Die Regelung in Ziffer 2.4 gilt entsprechend auch, wenn der Vermittler dem Kunden auf Ihre telefonische, schriftliche oder elektronische Anfrage hin ein schriftliches Angebot auf Abschluss der Verträge unterbreitet.
2.6 Liegen dem Kunden die Vermittlungsbedingungen des Vermittlers bei telefonischer Buchung nicht vor, hat der Vermittler dem Kunden diese mit der Reservierungsbestätigung zu übersenden. Widerspricht der Kunde diesen nicht innerhalb von 2 Tagen nach Zugang - bei kurzfristigen Buchungen, d.h. ab 14 Tage vor Reiseantritt, unverzüglich - ist der Vermittlungsvertrag zu diesen Bedingungen zustande gekommen.

§3 Zahlung und Abwicklung der Übernachtungsleistung

3.1 Das gesamte von dem Kunden gemäß dem von dem Vermittler vermittelten und zwischen dem Kunden und dem Leistungsträger zustande gekommenen Beherbergungsvertrag zu zahlende Übernachtungsentgelt ist vom Kunden direkt bei dem Leistungsträger zu zahlen. Die Höhe des vom Kunden zu zahlenden Entgeltes ist in der Reservierungsbestätigung ausgewiesen.
3.2 Soweit in der Reservierungsbestätigung oder in den AGBs des Leistungsträgers nicht anders vermerkt, ist der Kunde verpflichtet den Leistungsträger zu benachrichtigen, wenn seine Anreise, nach 18.00 Uhr liegt. Anderenfalls kann der Anspruch auf die Übernachtungsleistung erlöschen. Ziffer 4. bleibt unberührt.

§4 Rücktritt / Stornierung

4.1 Der Kunde kann jederzeit von dem Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt muss unter Angabe der jeweiligen Buchungsnummer erklärt werden. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei dem Vermittler. Für den Zugang der Rücktrittserklärung bei dem Vermittler ist der Kunde beweispflichtig.

4.2 Tritt der Kunde vor Reisebeginn von der Reise wirksam zurück oder tritt er die Reise nicht an, gelten die vom jeweiligen Leistungsträger vorgegebenen Stornierungsbedingungen. Bei einer Stornierung nach Ablauf der vom gebuchten Leistungsträger vorgegebenen kostenfreien Stornierungsfrist oder einer Nichtanreise und somit einer Nichtinanspruchnahme der gebuchten Leistung, ist der Leistungsträger berechtigt, bei Nichtweiterverkauf oder Nichtweitermittlung der freigewordenen Zimmer, dem Endkunden Ausfallkosten in Rechnung zu stellen, welche in folgender Tabelle gelistet sind.

Tage vor Anreise Stornogebühren in % vom Reisepreis
bis 90. Tag kostenfrei
89. - 30. Tag 10%
29. - 22. Tag 35%
21. - 15. Tag 50%
14. - 7. Tag 75%
6. - 1. Tag 90%
am Reisetag 100%

Dem Kunden bleibt es vorbehalten, einen geringeren Schaden nachzuweisen.

§5 Gewährleistung / Haftung

5.1 Die North in Motion GbR ist lediglich Vermittler von Fremdleistungen und steht nicht für die ordnungsgemäße Durchführung der vermittelten Fremdleistungen, sondern lediglich für die ordnungsgemäße Vermittlung der vorgenannten Fremdleistungen ein. Der Vermittler haftet nicht für die Nicht- oder Schlechtleistung des vermittelten Vertrages. Sämtliche sich aus dem Beherbergungsvertrag ergebenden Ansprüche und Verpflichtungen bestehen unmittelbar und ausschließlich zwischen dem Kunden und dem Leistungsträger.
5.2 Die Haftung des Vermittlers beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung bei einfacher Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Vorstehendes gilt nicht für Körperschäden.
5.3 Ansprüche wegen nicht ordnungsgemäßer Erbringung der Vermittlungsleistung hat der Kunde innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehenem Reisebeginn gegenüber dem Vermittler geltend zu machen. Nach Ablauf dieser Frist können Ansprüche gegen den Vermittler nur dann geltend gemacht werden, wenn der Kunde ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert war.
5.4 Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Leistungen sind unverzüglich und ausschließlich an den jeweiligen Beherbergungsbetrieb oder Veranstalter zu richten.

§6 Rechtswahl und Gerichtsstand

Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und dem Vermittler findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Der Kunde kann den Vermittler nur an dessen Sitz verklagen. Sitz des Vermittlers ist Freest. Für Klagen des Vermittlers gegen den Kunden ist dessen Wohnsitz maßgeblich, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute, Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, oder Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesem Fall ist der Sitz des Vermittlers maßgeblich.

§7 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsabschluss unwirksam oder undurchführbar werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung möglichst nahe kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Sollten solche nicht ersichtlich sein, treten an Stelle der unwirksamen Bestimmungen die gesetzlichen Regelungen.

Freest, den 01.02.2024